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Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ONLINE VERKAUF AVES & AVIAN
 

 

Artikel 1: Definitionen 

  1. Aves New Products, mit Sitz in, Drostenkamp 3, 8101 BX Raalte, Handelskammer-Nummer 38018588, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.  
  2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Vertragspartei des Verkäufers als Käufer bezeichnet.  
  3. Die Parteien sind der Verkäufer und der Käufer zusammen.  
  4. Der Vertrag bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.  


Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Offerten, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Auftrag des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.  


Artikel 3: Bezahlung 

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort in der Filiale bezahlt. In einigen Fällen ist für Reservierungen eine Anzahlung erforderlich. In diesem Fall erhält der Käufer einen Beleg über die Reservierung und die Vorauszahlung.  
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.  
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer zur Beitreibung übergehen. Die mit der Beitreibung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.  
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Weigert sich der Käufer, an der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer mitzuwirken, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.  


Artikel 4: Angebote, Offerten und Preise 

  1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, das Angebot sieht eine Annahmefrist vor. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht angenommen, verfällt das Angebot. 
  2. Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.  
  3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies müssen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. 
  4. Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und sonstigen staatlichen Abgaben. 


Artikel 5: Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Eingang der (gesamten) Bestellung beim Verbraucher. 
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach Maß gefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeitsdauer haben.
  3. Der Verbraucher kann das Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach Aufforderung durch den Käufer zur Verfügung zu stellen.  
  4. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um festzustellen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so wird er die unbenutzte und unbeschädigte Ware mit allen gelieferten Zubehörteilen und - soweit zumutbar - in der Original-Versandverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurückgeben. 


Artikel 6: Änderung des Vertrages

  1. Stellt sich bei der Durchführung des Vertrages heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu erbringenden Leistungen zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend anpassen.  
  2. Vereinbaren die Parteien, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung davon betroffen sein. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren.  
  3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen, so hat der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich zu informieren.  
  4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, so hat der Verkäufer anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages dazu führt, dass dieser Preis überschritten wird.  
  5. Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.  


Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Sobald das Gekaufte beim Käufer eingegangen ist, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.   


Artikel 8: Prüfung und Beanstandungen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb kürzester Zeit zu prüfen. Der Käufer hat dabei zu prüfen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Waren dem entspricht, was die Parteien vereinbart haben, oder zumindest, dass Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die dafür im normalen (Handels-)Verkehr gelten. 
  2. Beanstandungen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Ware sind vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der Ware schriftlich an den Verkäufer zu richten. 
  3. Wird die Reklamation innerhalb der gesetzten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren oder erneut zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift über den Teil des Kaufpreises zu übersenden. 
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können nicht gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. 
  5. Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts betreffen nicht andere Produkte oder Teile, die zu derselben Vereinbarung gehören. 
  6. Nach der Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine weiteren Reklamationen akzeptiert. 


Artikel 9: Muster und Modelle

  1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so wird davon ausgegangen, dass es nur als Hinweis zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass die zu liefernde Ware damit übereinstimmen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand dem Muster oder Modell entspricht. 
  2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird auch davon ausgegangen, dass die Angabe der Oberfläche oder anderer Abmessungen und Angaben nur als Hinweis zu verstehen ist, ohne dass der zu liefernde Gegenstand diesen entsprechen muss. 


Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt "ab Fabrik/Filiale/Lager/". Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie liefert oder liefern lässt oder in dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder ist er nachlässig bei der Angabe der für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, ist der Verkäufer berechtigt, den Gegenstand auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. 
  4. Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, die Versandkosten zu berechnen. 
  5. Verlangt der Verkäufer vom Käufer Informationen zur Erfüllung des Vertrages, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat. 
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist indikativ. Dies ist niemals eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung der Frist hat der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug zu setzen. 
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Bei Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen. 


Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.   
  2. Unter höherer Gewalt versteht man in jedem Fall alle Umstände, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigen konnte und aufgrund derer die normale Erfüllung des Vertrages vom Käufer nicht zumutbar ist, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energieunterbrechung, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Streiks, Arbeiteraussperrung, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.  
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt auch den Umstand, dass die Versorgungsunternehmen, von denen der Verkäufer bei der Vertragserfüllung abhängt, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist auf den Verkäufer zurückzuführen.  
  4. Tritt eine oben genannte Situation ein, aus der der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorangegangenen Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.


Artikel 12: Übertragung von Rechten

  1. Keine Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als eine eigentumsrechtliche Klausel gemäß § 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.  


Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den vereinbarten Preis vollständig bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.  
  2. Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Bezahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Dies ist ein Verzugsfall des Gläubigers. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung nicht gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.  
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter sein Eigentumsvorbehalt fallende Ware zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf erstes Anfordern zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.  
  5. Wurde die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart bezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Artikel wird dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.  
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.  


Artikel 14: Haftung 

  1. Die Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrages ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der jeweiligen Police erhöht.  
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.


Artikel 15: Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die durchgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Reklamation muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen darauf reagieren kann.  
  2. Bei begründeter Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.


Artikel 16: Garantien

  1. Sind in der Vereinbarung Garantien enthalten, gilt folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware vertragsgemäß ist, dass sie einwandfrei funktioniert und dass sie für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nachdem der Käufer das Verkaufte erhalten hat. 
  2. Mit dieser Garantie soll sichergestellt werden, dass der Verkäufer und der Käufer die Risiken so verteilen, dass die Folgen einer Verletzung einer Garantie immer vollständig auf Kosten und Gefahr des Verkäufers gehen und dass der Verkäufer sich bei einer Verletzung einer Garantie niemals auf § 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Käufer von der Verletzung durch eine Untersuchung Kenntnis hatte oder hätte haben können. 
  3. Die vorgenannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch oder Zweckentfremdung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, den Kaufgegenstand für Zwecke herzustellen oder zu verwenden, für die er nicht bestimmt ist. 
  4. Betrifft die vom Verkäufer gelieferte Garantie einen von einem Dritten hergestellten Gegenstand, so beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gelieferte Garantie. 


Artikel 17: Anwendbares Recht

  1. Diese Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Das niederländische Gericht ist zuständig. 
  2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Wenn im Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unverhältnismäßig belastend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.  

 

Artikel 18: Wahl des Gerichtsstands

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Overijssel vorzulegen.